Hauserwerb bei Zwangsversteigerungen
April 21, 2010 von sarah
Kategorie: Immobilien
Bei Zwangsversteigerungen bietet sich häufig die Möglichkeit günstig Eigentumswohnungen oder Häuser zu ergattern. Für Viele ist diese Art die Traumimmobilie zu erwerben zwar mit Skrupeln verbunden, allerdings sind diese häufig unberechtigt, weil viele Bieter den Verkehrswert der Immobilie erhöhen und damit mehr Schulden getilgt werden können. So kann sogar eine win-win Situation zwischen Vorbesitzern und Käufern entstehen.
Bevor man allerdings zum Amtsgericht geht, um eine Immobilie zu ersteigern sollte man sich allerdings genau informieren und einige Tipps beherzigen. Zunächst sollte man sich bei dem Gericht, das die Versteigerung durchführt über den Verkehrswert des Hauses oder der Wohnung erkundigen, dabei sollte man möglichst einen Sachbearbeiter persönlich kontaktieren. Vor der Versteigerung selbst sollte man sich unbedingt eine feste Höchstgrenze setzen. Geboten wird mündlich und mindestens eine halbe Stunde lang, bis dahin muss man also persönlich sein Gebot abgegeben haben. Um den Schuldner zu schützen muss im ersten Termin mindestens die Hälfte des Verkehrswertes erreicht werden, auf Antrag des Schuldners sogar 70 Prozent. Wurde der Zuschlag aufgrund dieser Regelung einmal verwehrt fällt die Grenze, allerdings kann der Hauptgläubiger nach der Versteigerung einen zu niedrigen Verkaufspreis ablehnen. Andersrum kann ein Bieter sein Gebot nicht nachträglich zurücknehmen, auch dann nicht wenn Mängel am Objekt aufgefunden werden. Ein Recht auf vorherige Besichtigung gibt es übrigens nicht.
