Zulage für Eigenheime
Dezember 27, 2008 von flo
Kategorie: Baufinanzierung
Seit 1. Januar 2006 ist die Eigenheimzulage abgeschafft. Außer wer bis zu diesem Zeitpunkt ein Eigenheim erwarb, kann die Zulage anfordern.
2004 wurde die Eigenheimzulage stark gekürzt und schließlich 2006 ganz abgeschafft. Für in diesem Zeitraum erworbene Immobilien gab es weniger Geld als vor 2004. Gebrauchte Immobilien erhielten nun genauso viel Fördergelder wie Neubauten, zuvor wurden Neubauten doppelt so stark gefördert.
Die Regelung von 2004 bis 2006:
Höhe der Förderung
Käufer einer Immobilie zur Eigennutzung erhalten jährlich 1% des Kaufpreises, 8 Jahre lang und nur bis zur Grenze von 125.000 Euro. Käufer oberhalb der Grenzmarke erhalten jährlich 1% von 125.000 Euro, wiederum 8 Jahre lang. Bei einem Kaufpreis von 100.000 Euro gibt es also 1000 Euro jährlich. Für jedes Kind gibt es 800 Euro extra. Zuvor waren es 767 Euro pro Kind.
Abgesenkte Einkommensgrenze
Die Grenze des Einkommens wurde stark erniedrigt. Die Grenze beträgt 70.000 Euro für Singles und 140.000 Euro für Verheiratete in einem Zeitraum von 2 Jahren. Für jedes Kind Erhöhung um 30.000 Euro. Zuvor galt die Einkommensgrenze 81.807 Euro für Singles und 163.614 Euro für Verheiratete.
Nachträgliche Zulage:
Verschlechtertes Einkommen
Die Zulage kann nachträglich beantragt werden, falls das Einkommen unter die Grenze fällt und die Immobilie vor 2006 erworben wurde. Die Dauer des Bezuges ist jedoch verkürzt, da die Zulage nur noch den restlichen Zeitraum ausbezahlt wird.
Wohnsitz im EU-Ausland
In Deutschland berufstätige und steuerzahlende, die bis Ende 2005 eine Immobilie im EU-Ausland erwarben, können die Förderung noch beantragen.
Personen aus Grenznähe, die als Berufspendler zwischen EU-Ausland und Deutschland reisen und bis Ende 2005 eine Immobilie erwarben, können die Zulage ebenfalls erhalten. Bis zu 23.000 Euro kann eine Familie mit 2 Kindern so erhalten.
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