Sonntag, 5. Februar 2012

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KfW Sanierung

Dezember 28, 2008 von  
Kategorie: Baufinanzierung

Besitzer von Altbauten haben durch die KfW ( Kreditanstalt für Wideraufbau) die Möglichkeit eines günstigen Darlehens zur besseren Dämmung und allgemeinen Modernesierungsmaßnahmen sowie die Erneuerung einer Heizungsanlage.
Gebäude die bis 1994 fertig gestellt wurden erfüllen die Vorraussetzungen der CO2-Gebäudesanierung.
Seit 2007 gibt es zwei Varianten, zum einen die Darlehnsvariante oder die Zuschussvariante.
Besitzer der Gebäuden, wozu nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen und Genossenschaften zählen, können ein zinsgünstiges Darlehn beantragen. Maximal wird pro Gebäudeeinheit bis zu 50.000 Euro gefördert. Bei einer Kreditlaufzeit von 20 – 30 Jahren sind die ersten 1-5 Jahre tilgungsfrei. Ergibt sich nach Abschluss der Sanierung eine Energieeinsparung von 30 Prozent, so erlässt der KfW dem Besitzer nochmals 12,5 Prozent der Darlehnssumme.
Möchte man als Besitzer von 1 und 2 Familienhäusern, sowie Eigentumswohnungen kein Darlehn aufnehmen so kann man auch einen Zuschuss beantragen. Man kann unter drei Staffelungen wählen.
Liegt der Energieverbrauch unter 30 Prozent so ergibt das einen KfW Zuschuss von 17,5 Prozent, höchstens aber 8.750 Euro.Entspricht der Energieverbrauch des eines Neubaues, so ergibt sich ein Zuschuss von 10 Prozent, höchstens jedoch 5.000 Euro.Werden jedoch nur einzelne Maßnahmen zur Dämpfung der Energiekosten wahrgenommen, so wird ein Zuschuss bis 2.500 Euro gewährt.
Ein weiterer Punkt der KfW Förderung ist ebenfalls auch die Wohnraum Modernisierung.

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