Soziale Wohnraumförderung
Dezember 28, 2008 von flo
Kategorie: Baufinanzierung
Bundesländer verhelfen kinderreichen und einkommensschwachen Familien zum eigenem Heim. Wobei manche Länder auch den Mietwohnbau, die Modernisierung und Instandsetzung fördern.
Um die Förderung zu erhalten müssen folgende Punkte beachtet werden.
Der Antrag muss vor dem Kauf oder der Modernisierung gestellt werden. Es können nur solange Fördermittel vergeben werden, solange genügend Geld im Fördertopf der Länder sind.
Voraussetzung zur Förderung sind erbrachte Eigenleistungen, wozu eigene Geldleistungen, Sachleistungen und eigene Arbeitsleistungen zählen.
Dabei darf man die Einkommensgrenze nicht außer Acht lassen. Berechnet werden die letzten 12 Monate nach der Antragsstellung.
Wobei der Ein-Personenhaushalt ….12.000 Euro
der Zwei-Personenhaushalt…18.000 Euro
jede weitere zum Haushalt zählende Person ….. 4.100 Euro
für jedes Kind erhöht sich die Grenze um weitere 500 Euro
Eine Förderung kommt unter anderem nicht Zustande wenn nach Abzug aller Baufinanzierungskosten nicht mehr genügend Geld zum eigenen Leben übrig bleibt. Man will dadurch verhindern, dass sich der Bauherr nicht weiter verschuldet. Die Untergrenzewerte fallen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich aus.
Grundsätzlich muss die Baukostenobergrenze eingehalten werden, das heißt, das Luxusbauten nicht gefördert werden.
Gefördert werden können folgende Personen:
Familien mit Kindern, besonders auch kinderreiche Familien, Junge Ehepaare, Alleinerziehende
Schwerbehinderte mit Wohnungsversorgungsproblemen, Personen, die ihre Wohnung aufgrund sanierungsbedingter Probleme aufgeben mussten.
Mietbauwohnungen können ebenfalls gefördert werden, wenn diese an sozialschwache Haushalte vermietet werden. Weitere Voraussetzungen kann man unter der Rubrik Mietwohnbau erfragen, wobei nicht alle Bundesländer den Neubau von Mietwohnungen fördern.
