Sonntag, 5. Februar 2012

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Immobilien abschreiben

Dezember 29, 2008 von  
Kategorie: Baufinanzierung

Eine gute und über die Jahre profitable Geldanlage ist die Immobilie. Wer sich eine Immobilie als Kapitalanlage baut oder kauft, profitiert mehrfach. Zum einen durch die monatlichen Mieteinnahmen und auch steuerlich ist diese sehr lohnenswert. So können Kreditzinsen abgesetzt und Beträge jährlich abgeschrieben werden.

Generell geht der Staat der Annahme, das sich ein Gebäude abnutzt und jedes Jahr weniger wert ist und damit irgendwann wertlos. Aus diesem Grund kann der Erwerber die Anschaffungskosten im Laufe der Zeit von der Steuer absetzen. Man nennt diese Abschreibungsform auch Absetzung für Abnutzung (AfA). Die Abschreibungen für Alt- und Neubauten sind seit dem 1. Januar 2006 einheitliche festgelegt. Der Staat ist von der degressiven Abschreibung weg, hin zur linearen Abschreibung.

Jedoch gibt es bei der AfA auch Unterschiede. So gibt es für Grundstücke keine Abschreibungsmöglichkeiten. Hier gilt, dass nur Gebäude abgeschrieben werden können. Denn Grundstücke nutzen sich nie ab. Auch gibt es keine Abschreibungsmöglichkeiten auf nicht vermietete, sondern selbst genutzte Immobilien.

Für Altbauten gilt bei der AfA, das gebraucht gekaufte Immobilien linear 50 Jahre abgeschrieben werden können. Hier werden jeweils 2 Prozent des Anschaffungswert abgeschrieben. Bei Gebäuden von vor 1925 gilt ein Satz von 2,5 Prozent (Laufzeit 40 Jahre). Auch hier kann nur das Gebäude abgeschrieben werden. Kosten für das Grundstück werden anteilig vorab abgezogen.

Bei Neubauten gilt generell die lineare Abschreibung. Da die degressive Abschreibung am 1. Januar 2006 abgeschafft wurde, gilt nur noch für alle Gebäude vor 2006 die degressive Abschreibung. Die AfA-Sätze sind in diesem Fall auf 4 Prozent (erste 10 Jahre), 2,5 Prozent in weiteren 8 Jahren und 1,25 Prozent für die restlichen 32 Jahre. Hier können auch nur die Kosten für das Gebäude abgeschrieben werden.

Gebäude die unter Denkmalschutz stehen, sind bei Immobilienkäufern sehr beliebt. Hier können Kapitalanleger die Modernisierungskosten 8 Jahre zu 9 Prozent und weitere zu 4 Jahre 7 Prozent steuerlich absetzen. Die Anschaffungskosten werden zusätzlich linear abgeschrieben.

Abschreibungen für reine Modernisierungen können im Gegensatz zu dem Anschaffungskosten über einen kurzen Zeitraum steuerlich geltend gemacht werden. Der Abschreibungszeitraum beträgt hier zwei bis fünf Jahre. Kleine Reparaturen können in einem Jahr abgesetzt werden.

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