Freitag, 30. Juli 2010

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Denkmal AFA

Dezember 30, 2008 von flo  
Kategorie: Baufinanzierung

Denkmalgeschützt

Herr Wagner hat in einer Gemeinde ein Lagergebäude für 120.000 € erworben. Beim Lagergebäude handelt es sich um ein älteres Gebäude was umfangreich saniert werden muss aufgrund der schlechten Bausubstanz. Herr Wagner beabsichtigt das Lagergebäude so umzuwandeln das daraus 3 Wohnungen nach der Sanierung entstehen und diese für 2.400 € monatlich zu vermieten. Das Lagergebäude steht unter Denkmalschutz und wurde deshalb auch von Herr Wagner gekauft. Gebäude unter Denkmalschutz bieten im Vergleich zu normalen Neu- oder Altbauten mehr steuerliche Vergünstigen wie Alt- oder Neubauten die entsprechend keinen Denkmalschutz haben. Für die Sanierung muss Herr Wagner ca. 400.000 € bezahlen. Herr Wagner hat das Gebäude mittels vorhandenem Eigenkapital erworben, für die Sanierung nimmt er einen Kredit von 400.000 € auf. Aus steuerrechtlicher Sicht hat Herr Wagner keinen Anspruch auf AfA bezüglich seinem Gebäude. Er hat aber einen Anspruch auf Denkmal- AfA das ihm entsprechende Steuereinnahmen bescheren. Diese Denkmal- AfA macht sich vor allem durch die erheblichen Steuerentlastungen bei seinem zu versteuerndem Einkommen bemerkbar. Auch erzielt er monatliche Mieteinahmen nach der Sanierung die höher sind als die monatliche Rate die er für den Kredit an die Bank zurückzahlen muss.

Da die AfA zeitlich begrenzt ist, hat er diesen steuerlichen Vorteil die ersten 7 Jahre voll und danach reduziert auf 7 Prozent bis dann ganz die Denkmal- AfA wegfällt. Nach dieser Zeit insgesamt 12 Jahren steigen die steuerlichen Belastungen für Herr Wagner wieder. Daher ist empfehlenswert die Einnahmen durch die steuerlichen Vergünstigen entsprechend zurückzulegen.

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