Wohnungsbauprämie
Dezember 30, 2008 von flo
Kategorie: Baufinanzierung
So erleichtern Sie sich den Weg ins Eigenheim: Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen und staatlichen Zulagen
Wohnungsbauprämie
Die Voraussetzungen für den Erhalt der staatlichen Wohnungsbauprämie: Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein und weniger als 25.600 Euro Einkommen versteuern. (Bei Verheirateten verdoppelt sich die Summe) und einen Bausparvertrag von maximal 512 Euro (bei Verheirateten 1024 Euro) haben. Dann zahlt der Staat 8,8% Wohnungsbauprämie dazu. Einmal im Jahr müssen mindestens 50 Euro eingezahlt werden, um den staatlichen Zuschuss zu erhalten.
Vermögenswirksame Leistungen/ Arbeitnehmer-Sparzulage
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen auf ihren Bausparvertrag. Zu diesen Beiträgen (max. 470 Euro im Jahr) gibt der Staat ebenfalls einen Zuschuss von 9%.
Wenn Sie vom Arbeitgeber nicht die volle Summe an vermögenswirksamen Leistungen erhalten, können Sie die Differenz aus eigener Tasche aufbringen, um den staatlichen Zuschuss zu bekommen. Die Einkommensgrenze liegt hier bei 17900 Euro für Singles und 35800 Euro bei Verheirateten.
Sie haben auch die Möglichkeit die vermögenswirksamen Leistungen in Aktien, Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Sparverträgen oder Fondssparverträgen anzulegen.
