Gewerbeimmobilien als Kapitalanlage
Als Gewerbeimmobilien gelten Immobilien, in denen ein Gewerbe untergebracht ist. Denkbar sind hierbei Varianten vom Friseur oder der Gastwirtschaft über Einkaufszentren und Tankstellen bis hin zu Fabrik- und Lagergebäuden.
Bei der Einteilung von Gewerbeimmobilen wird im wesentlichen zwischen reinen Gewerbeimmobilien und Mischimmobilien unterschieden. Reine Gewerbeimmobilien sind Immobilien, die ausschließlich zu Gewerbezwecken genutzt werden. Von einer Mischimmobilie spricht man hingegen, wenn diese neben dem Gewerbe auch Wohnraum
beinhaltet.
Die Abgrenzung von Wohn- und Gewerbeimmobilien ist vor allem im Steuerrecht relevant. So ist etwa die Festlegung der Höhe der kommunalen Grundsteuer von der Nutzung abhängig. Kapitaleinnahmen aus den jeweiligen Immobilientypen werden bei der Umsatzsteuer und bei der Abschreibungspraxis von den Finanzämtern unterschiedlich bewertet.
Auch das Baurecht unterscheidet erheblich zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Ebenso differenzieren die Banken in ihrer Finanzierungspraxis bezüglich Wohngebäuden und Gewerbeimmobilien.
Kapitalanleger sollten vor der Entscheidung für eine Wohn- oder Gewerbeimmobilie eine Risikoabwägung durchführen.
Wohnimmobilien versprechen in der Regel stabile Mieteinnahmen. Bei Gewerbeimmobilien hängen Mieteinnahmen auch vom wirtschaftlichen Erfolg des darin ansässigen Gewerbes ab. Insbesondere bei kleineren Gewerbebetrieben kann es zu Ausfällen kommen.
Es ist deshalb vor der Investition in eine Gewerbeimmobilie ratsam, darin befindliche Unternehmen hinsichtlich ihrer Erfolgsaussichten unter die Lupe zu nehmen. Hierzu gehört neben einer gründlichen Standortanalyse auch die spezifische Prüfung des/der ansässigen Gewerbebetriebe.
