Energieausweis für Immobilien
Seit 1. Januar 2009 muss jeder, der eine Immobile verkaufen, neu vermieten oder verpachten will, auf Wunsch des Käufers, Mieters oder Pächters einen Energieausweis für die Immobile vorlegen können.
Bereits 2006 war er für Neubauten und für erhebliche Umbauten zur Pflicht geworden, nun fallen auch bereits länger genutzte Gebäude, die zum Verkauf, zur Vermietung oder Verpachtung stehen, unter die Ausweispflicht.
Der Energieausweis muss, je nach Gebäudetyp und Baujahr, entweder Daten zum bestehenden Energieverbrauch oder Daten zum errechneten Energiebedarf des Gebäudes enthalten. Näheres regelt die Energiesparverordnung.
Ein Energieausweis kann nur von qualifizierten Experten ausgestellt werden. Hierunter fallen in relevanten Fachrichtungen ausgebildete Ingeniere oder Handwerker.
Mit Hilfe des Energieausweises oder eines Bedarfsausweis lassen sich Immobilien bezüglich ihrer Energieeigenschaften einschätzen und vergleichen.
Wer sich für eine Immobilie interessiert, kann im vorgelegten Energieausweis ersehen, ob sie einen angemessenen Energieverbrauch hat oder Energie verschwendet wird. Eingeschränkt werden muss jedoch, dass sich insbesondere bei Energiebedarfswerten die eingetragenen Angaben an einer Nutzungsnorm und einer klimatischen Norm orientieren. Im konkreten Einzelfall können die tatsächlichen Verbrauchserwartungen durchaus von der Norm abweichen.
Anbietern von Immobilien bietet der Energieausweis Informationen über Energiesparpotenziale und damit Kosteneinsparungen, da dem Dokument seitens des Ausstellers möglichst Vorschläge hierzu beizulegen sind.
Kommt ein Verkäufer, Vermieter oder Verpächter der Ausweispflicht für Immobilien nicht nach, kann er mit einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 15.000 Euro belangt werden.
