Freitag, 10. September 2010

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Eigenbedarf Wohnung

Februar 16, 2009 von flo  
Kategorie: Sonstiges

Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund eines bestehenden Mietvertrags durch den Mieter. Dabei muss die Kündigung ordentlich begründet sein und schriftlich erfolgen.

Von Eigenbedarf spricht man, wenn der Vermieter beweiskräftig anzeigen kann, dass er die vermietete Wohnung für sich selbst, ein Familienmitglied (z.B. Eltern oder Kinder) oder eine zu seinem Hausstand zugehörige Person als Wohngrund benötigt.

Gründe, die eine Kündigung wegen Eigenbedarf rechtfertigen und somit Bestand vor Gericht haben, sind u.a. die Kündigung des Wohnsitzes des Vermieters selbst, die ihn zu einem Umzug zwingt, oder um pflegebedürftige Eltern in die unmittelbare Nähe des Vermieters zu bringen, damit er sich um diese kümmern kann. Möglichkeiten der Anzeige von Eigenbedarf gibt es viele, sie müssen aber glaubwürdig nachvollziehbar sein. Der bloße Wunsch allein zählt nicht.

Um die Kündigung rechtmäßig auszusprechen, muss der Vermieter den Eigenbedarf beim Mieter schriftlich darlegen. Dabei müssen der Grund sowie der Sachverhalt explizit erläutert werden.
Je nach Bundesland gelten für den Vermieter Sperrfristen, die es ihm nach dem Erwerb einer zu vermietenden Wohnung für einen bestimmten Zeitraum, meist 6 bis 8 Jahre, untersagen, diese mit der Begründung auf Eigenbedarf frei zu kündigen. Dies gilt als Schutzeinrichtung für den Mieter.

Der Mieter steht einer Kündigung wegen Eigenbedarf nicht schutzlos gegenüber. Neben der Einhaltung der zuvor erwähnten Sperrfrist hat der der Mieter das Recht, Widerspruch nach § 574 des BGB einzulegen. Der Mieter hat hier die Möglichkeit, anzuzeigen, dass die Kündigung für ihn einen existenziellen Eingriff in sein Leben darstellt. Durch Prüfung des Sachverhaltes erreicht der Mieter so einen Aufschub der Kündigungsfrist.

Daneben gibt es eine Vielzahl unbegründeter Kündigungsgründe. Von einem Rechtsmissbrauch z.B. spricht man, wenn im selben Haus mehrere Wohnungen frei stehen, die der Vermieter auch nutzen könnte, dieser aber auf dem Recht des Eigenbedarfs für eben diese Wohnung besteht. Weitere, anfechtbare Gründe für eine Kündigung wegen Eigenbedarf sind u.a.: Zweckverfehlung, überhöhter Wohnbedarf, befristeter oder widersprüchlicher Eigenbedarf.

Kommentare

Eine Antwort zu “Eigenbedarf Wohnung”
  1. Dieter sagt:

    Oft ist Eigenbedarf ja nur vorgeschoben…

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