Sonntag, 5. Februar 2012

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Mietkaution Tipps

März 1, 2009 von  
Kategorie: Mietrecht

Es ist nicht gesetzlich geregelt, dass Mieter automatisch Mietkaution zahlen müssen, wenn Sie einen Mietvertrag abschließen. Eine Mietsicherheit inform einer Kaution darf dennoch im Mietvertrag von seitens des Vermieters vereinbart werden. Die Höhe der Mietkaution kann allerdings zwischen beiden Parteien ausgehandelt werden. In Bezug auf die Höhe, gibt es eine Obergrenze, die es zu beachten gilt: Über die Grenze von drei Monatsmieten ohne Nebenkostenvorauszahlung, darf die Höhe der Mietkaution nicht hinausgehen, außer wenn die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden soll, kann der Vermieter eine zusätzliche Sicherheit verlangen und zwar für einen Rückbau der Wohnung.

Die häufigste Form der Kaution ist die Barkaution. Hierbei gibt der Mieter dem Vermieter die vereinbarte Kaution in bar oder überweist den fälligen Betrag. Der Mieter hat das Recht, die Kaution in Monatsraten abzuzahlen. Die Überweisung der Raten erfolgt auf ein separates Kaution-Konto.

Es gibt aber noch andere Formen der Kaution, die auch individuell untereinander geregelt werden können. Die Bankbürgschaft wäre beispielsweise eine andere Form. Das ist eine Anlage inform eines gemeinsamen Sparbuches.

Wenn das Mietverhältnis beendet wird, muss der Vermieter die Kaution, zusätzlich der anfallenden Zinsen und Zinseszinsen zurückzahlen, vorausgesetzt er hat keine Ansprüche mehr gegenüber dem Mieter. Das können z.B. vom Mieter verursachte Schäden in der Wohnung sein.

Für nähere Informationen können Sie folgenden Link besuchen : “Geld sparen beim Umzug”.

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