Kündigungsfristen bei Versicherungen
Wie Sie wissen, müssen Sie bei jeglichen Verträgen bestimmte Zeiten und Fristen bezüglich den Kündigungen einhalten. Ebenso gilt dies bei Versicherungen. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz haben Sie nun seit diesem Jahr erstmalig die Möglichkeit, 5-Jahres-Policen schon nach einer Dauer von 3 Jahren zu kündigen. Sie haben den Vorteil, nicht erst 5 ganze Jahre weiterhin warten zu müssen, um zu kündigen. Nein, dies ist bereits nach schon 3 Jahren möglich. Denn laut der Verbraucherzentrale Hamburg sind drei Jahre die gesetzesmäßig höchste vorgeschriebene Laufzeit.
Sie wissen ebenso, dass es Versicherungen gibt, die sich jedes Jahr um weitere 12 Monate verlängern? Dies steht auch meistens im sogenannten Kleingedruckten, dass Sie sich immer durchlesen sollten, bevor Sie solch einen Vertrag unterzeichnen. Somit ist man für ein ganzes Jahr an einen Vertrag gebunden, auch wenn man diesen gar nicht eingehen will. Es ist immer wichtig, diese Ablaufzeiten eines Vertrages immer im Auge zu behalten, damit man keine Fristen verpasst. Für diese Verträge ist es notwenig, von Ihnen vor Ablauf des Versicherungsjahres fristgemäß gekündigt zu werden. Für Sie als Versicherungskunde ist aber ebenso eine außerordentliche Kündigung möglich. Das heißt, Im Schadenfall können Sie das sogenannte Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Dieses Angebot gilt ebenso bei Prämiensteigerung ohne Leistungsverbesserungen.
