Freitag, 30. Juli 2010

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Modernisierung in Mietwohnung

März 5, 2009 von flo  
Kategorie: Immobilien

Mietwohnungen modernisieren

Mietwohnungen modernisieren

Bei Modernisierung handelt es sich um eine bauliche Maßnahme welche die wohnliche Situation verbessern soll. Reparaturen gehören nicht zur Modernisierung. Zur Durchführung von Reparaturen ist der Vermieter grundsätzlich verpflichetet. Der Vermieter hat das Recht den Mietpreis bei einer Modernisierung, jedoch nicht bei einer Reparatur zu erhöhen. Reparaturen können auch vom Mieter selbst vorgenommen werden.

Baumaßnahmen sind dann eine Modernisierung, wenn diese zur Senkung des Energieverbrauches oder zu einer Verbesserung des Schallschutzes führen. Maßnahmen zur Einsparung von Strom sind auch seit 1. September 2001 denkbar. Jedoch muss der Vermieter mindestens drei Monate vor Durchführung eine Modernisierung schriftlich ankündigen. Über die Aufklärung der einzelnen Arbeitsschritte, der geplante Start, die voraussichtliche Dauer und die Mieterhöhung ist der Vermieter verpflichetet. Der Mieter kann so überprüfen ob die Baumaßnahmen ertragbar sind oder nicht.

Mieter haben das Recht, die geplante Modernisierung abzulehnen wenn die Baumaßnahmen nicht ertragbar scheinen. Dies gilt auch für die Folgen der Modernisierung. Ein weiterer Grund für die Ablehnung könnte auch die Mieterhöhung sein. Tritt so ein Fall ein und der Mieter kann Gründe gegen eine Modernisierung hervorbringen, muss notfalls das Gericht entscheiden ob die Modernisierung durchgeführt werden darf oder nicht.

Nach Abschluss der Modernisierung darf der Vermieter die Jahresmiete um bis zu 11% erhöhen.

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