Nebenkostenabrechnung
Ein Mietvertrag ist ein rechtskräftiger Vertrag zwischen Mieter und Vermieter, in dem die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt sind. Sofern im Mietvertrag festgehalten wurde, dass die Nebenkosten vom Mieter getragen werden, müssen diese vom Mieter gezahlt werden. Doch was gehört eigentlich zu den Nebenkosten? Die Bestimmungen der Betriebskostenordnung (früher nannte man dies Berechnungsverordnung) definieren dies ganz klar.
So gehören zu den Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) neben der Grundsteuer (in Mietverträgen oft als öffentliche Lasten des Grundstücks bezeichnet) auch die Wasser- und Abwasserkosten. Ist im Haus ein Fahrstuhl vorhanden, so sind auch die hierfür anfallenden Kosten in der Nebenkostenabrechnung enthalten. Ausserdem enthält die Nebenkostenabrechnung neben den Gebühren für Straßenreinigung sowie Müllabfuhr auch die Kosten für die Hausreinigung und Ungezieferbeseitigung.
Weitere Kosten, die in den Nebenkosten enthalten sind, beinhalten Gebühren für die Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Gartenpflege und Versicherungen. Auch die Kosten für einen Hauswart dürfen in die Betriebskosten mit einbezogen werden. Auch häufiger Bestandteil der Nebenkosten sind die Kosten für Breitbandkabel bzw. Gemeinschaftsantennen. Werden dem Mieter im Haus Wascheinrichtungen zur Verfügung gestellt, so erscheinen auch diese in der Nebenkostenabrechnung.
Die Nebenkosten werden entweder nach Wohnfläche oder pro Kopf nach einem bestimmten Verteilerschlüssel berechnet. Sofern in Mietvertrag nicht genau definiert ist, wonach die Kosten berechnet werden, gilt die Wohnfläche. Einzig die Wasserkosten können dann anhand einer Wasseruhr nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.


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