Sonntag, 5. Februar 2012

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Wohngeldberechnung

März 13, 2009 von  
Kategorie: Mietrecht

Wohngeld Information

Wohngeld Information

Wohngeld wird an denjenigen gezahlt, der aus eigener Kraft nicht in der Lage ist, die Miete für eine angemessene Wohnung aufzubringen.
Die Lage dieser Wohnung, ob es sich um einen Neu-oder einen Altbau handelt, sowie eine etwaige Förderung des Wohnraums durch die öffentliche Hand spielt bei der Vergabe von Wohngeld keine Rolle. Die Berechtigung zum Erhalt des Wohngeldes hängt folgenden Faktoren ab:
Größe und Einkommen der Familie des Antragstellers, Höhe der Miete sowie auch noch der Lage seines Wohnorts.
Die Größe der Familie wird durch alle zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder bestimmt. Hierzu zählen die Eheleute, ihre Kinder und Enkelkinder sowie die Nichten und Neffen.
Das Familieneinkommen errechnet sich aus dem Einkommen aller Familienmitglieder : dem Gehalt oder der Rente zuzüglich des Weihnachts-Urlaubs-und Arbeitslosengeldes . Schwerbehinderte, Alleinerziehende und auch sechzehn-vierundzwanzigjährige Kinder haben zusätzliche Freibeträge, auch Kinder-oder Arbeitslosengeld dürfen abgezogen werden. Arbeitnehmer dürfen 30%, Beamte 20 %, Rentner 10 % und Arbeitslose 6 % abziehen.
Zur Mietbelastung gehören die Miete und die Nebenkosten ohne Heiz-und Warmwasserkosten.
Informationen über die Höhe des Wohngeldes erhält man sich mittels Wohngeldtabellen.
Wenn der Antragsteller nun Wohngeld beanspruchen möchte, muss er einen Wohngeldantrag ausfüllen. Benötigt er Hilfe dabei, kann er sich an den Mieterverein oder die Wohngeldstelle vor Ort wenden.

Kommentare

2 Antworten zu “Wohngeldberechnung”
  1. flo sagt:

    Endlich mal ein guter Artikel zur Wohngeldberechnung.

  2. admin sagt:

    hallo thread

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