Eigenbedarf – Vermieter im Vorrecht
Auch wenn in einem Haus eine Wohnung frei ist, oder in Kürze frei wird, darf der Vermieter einem anderen Mieter kündigen und Eigenbedarf anmelden. Desweiteren muss er die frei gewordene Wohnung noch nicht einmal den Mietern anbieten, deren Wohnung gekündigt. Dies ist eine Verschärfung der bisherigen Rechtsprechung zur Kündigung wegen Eigenbedarfs. Hiermit wird eindeutig die Rechtslage des Mieters geschwächt.
