Sonntag, 5. Februar 2012

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Bohrlöcher bei Wohnungsübergabe sind erlaubt

März 31, 2009 von  
Kategorie: Mietrecht

Sie alle kennen vielleicht das Problem, das man beim Auszug aus einer Wohnung nicht nur die Wände streichen muss und die Wohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben muss, sondern dass auch alle Bohrlöcher zugemacht werden müssen, so dass die Wohnung fast wie neu ist. Laut eines Beschlusses müssen diese Löcher nun im Badezimmer nicht mehr beseitigt werden, wenn der Mieter beim Einzug in die Wohnung gezwungen war, Spiegel und Handtuchhalter selbst anzubringen. Sollte diese Ausstattung in Ihrem Bad nicht vorhanden gewesen sein, so können Sie die Bohrlöcher ganz getrost vergessen. Es wurde als anerkannt, dass diese Löcher angemessen sind und nicht vom Mieter beim Auszug beseitigt werden müssen. Diese Bestimmung bezieht sich allerdings nur auf das Badezimmer.

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