Mietvertrag – Gartennutzung
April 1, 2009 von Immobilien
Kategorie: Mietrecht
Sie haben einen schönen großen Garten an Ihrem Mietshaus und fragen sich nun, ob dieser einfach von Ihnen benutzt werden darf oder ob es einer bestimmten Regelung bedarf, diese Nutzung festlegt. Zunächst sollten Sie in Ihrem Mietvertrag nachschauen, ob dort bereits eine Regelung zur Gartennutzung aufgeführt ist. Denn eigentlich darf der Garten nur benutzt werden, wenn aus dem Mietvertrag eindeutig hervorgeht, dass Ihnen ein Teil oder der gesamte Garten mit vermietet wurde. Teilweise ist es aber auch so, dass ein Garten allen Parteien in einem Mehrfamilienhaus zur Verfügung steht. Sollte dies aus dem Mietvertrag nicht eindeutig hervorgehen, sollten Sie sich an Ihrem Vermieter wenden. Es steht allerdings fest, dass Mieter eines Einfamilienhauses den angrenzenden Garten automatisch mit mieten, sofern nichts Gegenteiliges im Mietvertrag vermerkt ist.
