Mietkürzung bei Geruchsbelästigung
März 31, 2009 von Immobilien
Kategorie: Mietrecht
Sollten Sie beispielsweise über einem Geschäft wohnen, wie beispielsweise einer Metzgerei und sich durch den Geruch belästigt fühlen, dann können Sie durchaus die Miete kürzen, denn eine solche Belästigung ist nicht tragbar und stellt eine Belästigung dar. Auch bei anderen erheblichen Geruchsbelästigungen ist unter Umständen die Kürzung der Miete erlaubt. Besonders im Sommer, wenn die Fenster tagsüber und auch nachts offen stehen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter eine faire Lösung vereinbaren.
