Sonntag, 5. Februar 2012

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Mietkürzung bei Geruchsbelästigung

März 31, 2009 von  
Kategorie: Mietrecht

immo_015Sollten Sie beispielsweise über einem Geschäft wohnen, wie beispielsweise einer Metzgerei und sich durch den Geruch belästigt fühlen, dann können Sie durchaus die Miete kürzen, denn eine solche Belästigung ist nicht tragbar und stellt eine Belästigung dar. Auch bei anderen erheblichen Geruchsbelästigungen ist unter Umständen die Kürzung der Miete erlaubt. Besonders im Sommer, wenn die Fenster tagsüber und auch nachts offen stehen, sollten Sie mit Ihrem Vermieter eine faire Lösung vereinbaren.

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