Sonntag, 5. Februar 2012

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Hundehaltung in der Wohnung

März 31, 2009 von  
Kategorie: Energie sparen, Mietrecht

Hundehaltung

Hundehaltung

Sollten Sie gedacht haben, dass Sie in einem Mehrfamilienhaus so viele Hunde und Katzen halten können, wie Sie wollen, müssen Sie sich nun eines Besseren belehren lassen. Einem Beschluss zufolge kann die Tierhaltung in Mehrfamilienhäusern eingeschränkt werden, da sie Belästigungen in Form Geruch und Lärm für die anderen Mieter mit sich bringen kann. Demnach sollen in einer Wohnung nur noch eine Katze oder ein Hund gehalten werden können. Auch wenn die Tiere zu den Rudeltieren gehören, die ohne einen Partner nicht artgerecht gehalten werden können, ist es nicht zulässig mehrere „Exemplare“ in einer Wohnung zu halten. Wenn Sie also mehrere Tiere haben, sollten Sie auf jedem Fall mit dem Vermieter sprechen, der sein Einverständnis geben muss. Oftmals sind diese Regelungen aber auch im Mietvertrag festgehalten und können dort nachgelesen werden.

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