Sonntag, 5. Februar 2012

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Mietminderung bei nasser Post möglich

April 9, 2009 von  
Kategorie: Mietrecht

briefkasten-nassWohnen Sie in einem Mietshaus und hatten Sie auch schon mal den Fakt, dass Sie aus Ihrem Briefkasten nasse Post herausnehmen mussten? Wenn das schon einmal der Fall gewesen ist, haben Sie als Mieter das Recht, Ihre Miete zu mindern. Das hat zumindest ein Gericht in Mainz nach einem entsprechenden Klagefall für den Mieter geurteilt. Das Gericht war der Ansicht, dass eine Minderung der Miete um 1% zulässig ist. Jeder, der in einem Wohnhaus zur Miete wohnt, hat das Recht, nicht nur einen funktionieren Briefkasten für seine Post vorzufinden. Jedem Mieter steht darüber hinaus auch ein Briefkasten zu, der keine Nässen, wie zum Beispiel Regen oder auch Tau aufnimmt und die Post nicht nur nass, sondern auch unbrauchbar macht. Möglicherweise haben Sie dann nicht die Möglichkeit auf für Sie wichtige Post zu reagieren oder von Ihnen können auch von Ihnen geforderte Fristen oder Zahlungen nicht mehr eingehalten werden. Das ist nicht nur ärgerlich, das kann auch zur Ihrem Schaden sein. Überprüfen Sie Ihren Briefkasten! Sollten Ihnen auffallen, dass Sie womöglich einen Briefkasten haben, der Nässe durchlässt, dann sprechen Sie Ihren Vermieter an. Bitten Sie in darum, den Schaden zu beheben oder gegebenenfalls einen neuen Briefkasten anzubringen. Auch bei diesem Problem hilft Ihnen selbstverständlich der Mieterbund weiter.

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