Mietminderung auf Gesamtmiete
Juni 23, 2009 von Immobilien
Kategorie: Immobilien, Mietrecht
Jetzt ist es auch möglich, bei erheblichen Mängeln die komplette Brutto-Gesamtmiete zu senken und nicht nur die Kaltmiete. Bisher war es umstritten, ob bei Mängeln nur die Kaltmiete oder die gesamte Miete zu kürzen ist. Jetzt hat das Land- und Kammergericht in einem entsprechenden Fall geurteilt, dass sich Kürzungen auf die Brutto-Gesamtmiete auswirken. Mit diesem Urteil wurde auch die Rechtssprechung klarer. Der entsprechende Fall, den das Berliner Gericht zu bearbeiten hatte, beschäftigte sich mit einer Klage von Mietern, die in einem Objekt Büroräume gemietet hatten. Diese Räume waren stark von Schimmel befallen und es kam zu Beeinträchtigungen der Arbeit und zu einer möglichen Gefährdung der Gesundheit der Mitarbeiter. Das vollzogene Urteil legte fest, dass eine Mietminderung von 20 Prozent angemessen sei. Begründet wurde das Urteil unter anderem damit, dass die Richter die Auffassung vertraten: Bei einer grundlegenden Nutzungseinschränkung der Räume müsse durch den Mieter eigentlich gar keine Miete mehr gezahlt werden. Deshalb ist es für den Vermieter besser eine Mietminderung zu akzeptieren als dass die Räume leer stehen und gar keine Mieteinnahmen auf dem Konto landen. Behebt er die Schäden, hat er wieder vollen Anspruch auf die komplette Miete.

