Freitag, 10. September 2010

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Schimmelpilze in der Mietwohnung

April 23, 2009 von Immobilien  
Kategorie: Mietrecht

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Schimmelpize führen zu Allergien!

Bei einem Einzug in eine neue Wohnung kommt es immer häufiger vor, dass man vom Vermieter einen Zettel in die Hand gedrückt bekommt, wo man als Mieter nachlesen kann, wie eine Wohnung optimal zu lüften ist, um der Bildung von Schimmelpilzen entgegen zu wirken. Sie befolgen diesen Anweisungen und müssen nach einiger Zeit jedoch feststellen, dass sich dennoch Schimmel gebildet hat. Da man sich eine Wohnung schon danach aussucht, weil sie sich in einer guten Lage befindet oder weil man den Schnitt der Wohnung oder gar die billige Miete toll findet, versucht man sich an den Vermieter zu wenden, um gemeinsam eine Lösung zu finden, obwohl man eigentlich weiß, dass die vollständige Entfernung von Schimmelpilzen eine sehr schwierige und langwierige Angelegenheit ist. Normalerweise sollte man sofort ausziehen. Dies ist nun auch möglich, denn in diesem Fall muss die übliche Kündigungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten werden, denn die Gesundheit des Mieters ist erheblich gefährdet. Sollten Sie diese Option nicht nutzen, ist es nicht möglich im Nachhinein Schadensersatzforderungen zu stellen. In Berlin klagte ein Mann, der aufgrund des Schimmels an Asthma erkrankt war, jedoch lebte der Betroffene lange Zeit mit dem Schimmelproblem und hatte nicht vor, die Wohnung zu kündigen. Das Kammergericht Berlin entschied demnach, dass ihm kein Schmerzensgeld zusteht, da er das Recht gehabt hätte, die Wohnung sofort abzugeben und sich eine andere und schimmelfreie Wohnung zu suchen.

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