Fernsehantenne oder Internetfernsehen
April 15, 2009 von Immobilien
Kategorie: Mietrecht
Ausländischen Bürgern steht in Deutschland grundsätzlich das Recht zu, eine Parabolantenne zu installieren, damit sie ausländische Sender, also Fernsehsender ihres Heimatlandes empfangen können. Mit diesem Recht soll gewährleistet werden, dass der sprachliche und kulturelle Bezug zum Heimatland aufrecht erhalten werden kann. Allerdings kann der Vermieter die Installation einer Parabolantenne verweigern und den Mieter darauf hinweisen, dass er auch über das Internet die entsprechenden Sender empfangen kann, obgleich diese Möglichkeit kostenintensiver ist. Das Recht des Installierens eines Parabolantenne kann der Mieter nur in Anspruch nehmen, wenn es keine Möglichkeit gibt, um auf das Internet zugreifen zu können. Diese fehlende Option des Internets muss der Mieter durch entsprechende Belege beweisen können. Aufgrund der Entwicklung in Deutschland und die flächendeckendere Auslegung mit entsprechenden Kabeln für DSL und dem Empfang von Internet via Satellit wird es in Zukunft fraglich sein, ob das Recht des Installierens einer Parabolantenne weiterhin so bestehen bleibt. Bevor Sie also eine solche Antenne installieren, sollten Sie sich informieren, ob es nicht auch anderen Möglichkeiten gibt, um ausländische Sender zu empfangen. Oftmals kann man Ihnen in einem Laden für die Installation von DSL und Internet sofort Auskunft darüber geben, ob bei Ihnen die Möglichkeit besteht, highspeed Internet zu empfangen. Oder überprüfen Sie dies ganz einfach selbst auf den entsprechenden Seiten im Internet.
Allerdings gibt es viele Internetsender die sich rechtlich in einer Grauzone befinden, und ohne Einwilligung des eigentlichen Fernsehsenders ausgestrahlt werden. Diese Programme, auch wenn Sie im Internet angesehen werden können, zählen nicht als Ersatz für Originalsender, die über eine Parabolantenne empfangen werden können.

