Kein Schadensersatzanspruch bei Nikotinablagerungen in der Wohnung
April 16, 2009 von Immobilien
Kategorie: Immobilien, Mietrecht
Jeder Mensch hat eine andere Art der privaten Lebensgestaltung in Betracht gezogen und hat somit unter anderem entschieden, ob er in seiner eigenen Wohnung rauchen möchte oder nicht. Das Landgericht Hamburg hat das Thema Rauchen genauso gedeutet und war der Ansicht, dass es zum Privatleben eines jeden Menschen gehört. Demnach konnte ein Vermieter keine Schadensersatzforderungen geltend machen. In Hamburg hatte ein starker Raucher sich nach 15 Monaten dazu entschlossen, wieder aus der Wohnung auszuziehen. Aufgrund der Kürze des Mietverhältnisses war der Mieter nicht dazu verpflichtet Schönheitsreparaturen vorzunehmen, jedoch verlangte der Vermieter einen Schadensersatz, da er der Ansicht war, dass die Wohnung stark durch Nikotin verschmutzt wurde und das der Konsum an Zigaretten des Mieters weit über dem normalen Konsum liegen musste und daher eine so starke Verschmutzung verursachte. Das Gericht urteilte nun, dass auch starkes Rauchen in der Wohnung erlaubt sei und dass die hervorgerufenen Nikotinablagerungen durch den vertragsgemäßen Mietvertrag gedeckt sind. Neben dem Gericht in Hamburg war auch das Landgericht Köln und das Amtsgericht Walbröl der selben Auffassung. Dahingegen entschied das Amtsgericht Tuttlingen und das Landgericht Paderborn, das exzessives Rauchen als ein Verstoß gegen die im Mietvertrag vereinbarte Nutzung der Wohnung darstellt. Sollten Sie zu diesem Sachverhalt Fragen haben, dann können Sie sich jederzeit an eine Zentrale des Deutschen Mieterbundes in Ihrer Nähe wenden, die Ihnen gern darüber Auskunft erteilt, ob Sie in Ihrem Landkreis dazu verpflichtet sind, Schadensersatz bei starken Nikotinablagerungen zu leisten.
