Mittwoch, 8. September 2010

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Vermieter dürfen unschöne Bepflanzungen entfernen

April 18, 2009 von Immobilien  
Kategorie: Immobilien, Mietrecht, Top-Artikel

Vermieter darf über Garten bestimmen.

Vermieter darf über Garten bestimmen.

Dieser Fall ereignete sich in der Nähe von Frankfurt, wo die Vermieterin eines Mietshauses eigenmächtig, also ohne Zustimmung der Mieter, mehrere Tannen, die ungefähr drei Meter hoch waren, entfernen ließ. Ihrer Meinung nach waren diese Pflanzen unschön und auch ungepflegt, so dass sie kurzerhand eine Firma engagierte, um diese unschönen Bäume entfernen zu lassen. Die Vermieterin ließ die Stellen, wo die Bäume gestanden hatten aber nicht frei, sondern ließ sie mit Pflanzen bestücken, die wesentlich kleiner waren als die Bäume davor. Die Vermieter waren empört, da die höheren Pflanzen vielen Mietern als Sichtschutz vor ungewollten Blicken gedient hatten und nun dieser Schutz zerstört wurde. Per Gerichtsbeschluss wollten die Mieter erwirken, dass die Vermieterin die Bepflanzung erneuern sollte und dieses Mal Bäume wählen sollte, die mindestens 2,5 Meter hoch waren, um so den Schutz zu ersetzen. Das Gericht war allerdings ganz anderer Ansicht und entschied, dass die Neubepflanzung ihre Berechtigung hatte und die Vermieterin keine weiteren Maßnahmen, um die Mieter zu befrieden, ergreifen musste. Vermieter sind demnach dazu berechtigt, unschöne Pflanzen auf ihrem Grundstück zu entfernen, auch wenn den Mietern dabei ein Sichtschutz verloren geht. Der Mieter hat in diesem Fall also keine Möglichkeit, seine Bedürfnisse geltend zu machen.

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