Kosten Sperrmüll
April 19, 2009 von Immobilien
Kategorie: Immobilien, Mietrecht, Top-Artikel
Oftmals drohen Vermieter damit, dass sie die Kosten, die bei einer Abfuhr des Sperrmülls entstehen, auf die Mieter umlegen und diese dann prozentual zahlen müssen. Leider kann die Frage, ob die Kosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen, nicht eindeutig und verbindlich beantwortet werden. Eine wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass der Vermieter dafür sorgt, dass der Sperrmüll regelmäßig, also mit einer gewissen Gleichmäßigkeit abgeholt wird. Dabei muss „regelmäßig“ nicht bedeutet, dass jede Woche die Sperrmüllabfuhr kommt, sondern es sollten zwischen den einzelnen Abfuhren immer der gleiche Rhythmus liegen, wie beispielsweise halbjährlich, jährlich oder auch alle zwei Jahre. Zudem hat der Vermieter auch nur das Recht, die Kosten auf die Mieter umzulegen, wenn er alles, was in seiner Macht steht, versucht hat, um eine Abfuhr des Sperrmülls zu vermeiden. Dies kann er unter anderem mit einem Brief, also schriftlich machen, oder er kann auch einen Aushang im Flur des Miethauses anbringen, wo zu lesen ist, dass kein Mieter Sperrmüll vor dem Haus abzulegen hat. Erst wenn dies erfüllt ist und die Mieter trotzdem Sperrmüll ablegen, muss er die Kosten nicht selbst tragen, sondern kann die Mieter zur Kasse bitten. Kann der Vermieter eindeutig nachweisen, wer den Sperrmüll auf der Straße abgelegt hat, so kann der entsprechenden Mieter für die Kosten belangt werden und muss diese dann auch komplett tragen.
