Wohnung muss zum Vertragsbeginn bezugsfertig sein
Juni 20, 2009 von Immobilien
Kategorie: Mietrecht, Sonstiges, Top-Artikel
Das Amtsgericht in Köln hat nun entschieden, dass es für einen Vermieter unbedingt erforderlich ist, dass er den Einzug in eine Mietwohnung zu dem Termin, der im Vertrag vereinbart und durch beide Partein unterzeichnet wurde, einhalten muss. Der Mieter muss pünktlich in die Wohnung einziehen können. Die zusätzlichen Kosten, die bei einer Verzögerung anfallen, wenn die Wohnung noch nicht in einem bezugsfertigen Zustand vorzufinden ist, müssen vom Vermieter übernommen werden. Dieses Urteil fällte das Amtsgericht in Köln. Hier hatte eine eine Mieterin einen Einzugtermin mit ihrem Vermieter festgelegt, was sie dazu veranlasste, davon auszugehen, dass ein sofortiger Einzug an diesem Tag möglich ist. Zur Wohnungsübergabe erschien sie mit einem Umzugswagen und Umzugshelfern und wollte den Umzug sofort « über die Bühne bringen ». Leider konnte an diesem Tag keine Wohnungsübergabe stattfinden, da die Wohnung noch nicht in einem ordentlichen Zustand war.
Der Laminatboden, den der Vormieter verlegt hatte war noch nicht entfernt worden und auch an den Wände hatte man die alte Tapete noch nicht heruntergenommen. Verständlicherweise verlangte die neue Mieterin, dass die Hausverwaltung die Wohnung sofort in einen ordentlichen Zustand zu bringen hat, so wie es auch vertraglich vereinbart war. Aufgrund dieser Arbeiten verzögerte sich der Einzug und die Mieterin hatte zusätzliche Kosten für den Umzugswagen und die Umzugshelfer. Sie musste sich nämlich eine andere Unterkunft besorgen und den gesamten Umzug absagen.
Einer Klage auf Schadensersatz wurde stattgegeben und so musste der Vermieter diese Kosten tragen. In einem solchen Fall ist die Vertragsklausel, dass das Mietverhältnis beginnt, soweit die Wohnung bezugsfertig ist, hinfällig und unwirksam. Der Termin, der im Vertrag festgehalten wurde, gilt als Orientierung und fixes Datum, denn immerhin kann die Zeit, die bei einer Verzögerung des Einzuges verloren geht, niemals mehr aufgeholt werden. Sollten Sie Problem mit Ihrem Einzug haben, so können Sie sich auch jederzeit an eine Zentrale des Deutschen Mieterbundes wenden. Die dort arbeitenden Mitarbeiter helfen Ihnen gern weiter.
