Sonntag, 5. Februar 2012

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Reinigung der Dachrinne

Juni 19, 2009 von  
Kategorie: Immobilien, Mietrecht, Top-Artikel

Dachrinne sauber halten

Dachrinne sauber halten

Aufgrund verschiedener Umstände und Situationen kann es zwischen Mieter und Vermieter zu Streitigkeiten kommen, die oftmals nicht ohne eine gerichtliche Lösung auskommen. Ein häufiger Streitpunkt zwischen den beiden Parteien sind die „sonstigen Kosten“, wie sie im Mietvertrag betitelt werden. Erstaunlich ist jedoch, dass es hier überhaupt zu Streitigkeiten kommen kann, da die Rechtssprechung eindeutig formuliert, dass Kosten, die im Vertrag nicht explizit erwähnt sind und daher nicht vom Mieter unterschrieben wurde, dass er diese Kosten zahlen wird, ist der Mieter nicht verpflichtet Zahlungen an den Vermieter zu tätigen. Für Mieter ist es daher immer ratsam, wachsam zu sein und darauf zu achten, welche Posten Ihnen der Vermieter in Rechnung stellt. Diese sollten dann immer mit denen angeglichen werden, die vertraglich vereinbart wurden. Zu den „sonstigen“ Betriebskosten können beispielsweise die Kosten für die Reinigung der Dachrinne zählen. Hier ist auch wieder wichtig, dass die Umlegung der Kosten auf die Mieter per Vertrag eindeutig geregelt ist. Zudem sollten die Arbeiten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, so dass die Kosten laufend entstehen und somit gerechtfertigt ist, dass der Mieter einen bestimmten Pauschalbetrag für diese Reinigung bezahlen muss. Sollten Sie als Mieter bemerken, dass Ihnen Ihr Vermieter Kosten „aufs Auge drücken will“, die nicht per Vertrag geregelt sind, so sollten Sie sich dagegen wehren und den Vermieter zur Rede stellen. Wenn Sie dies nämlich nicht tun, so ist Ihr Stillschweigen mit einer Zustimmung gleichzusetzen. Kurz: Wer nichts sagt, ist mit allem einverstanden. Wenn Sie also beispielsweise viele Jahre lang die Kosten für die Reinigung der Dachrinne stillschweigend bezahlen, gehen Sie eine Verpflichtung ein. In einem konkreten Fall zahlte ein Mieter über zehn Jahre diese Kosten, obgleich dieser Posten nicht im Mietvertrag aufgelistet war. Als er sich nach dieser langen Zeit darüber beschwerte, entschied der Bundesgerichtshof, dass es zwischen dem Mieter und dem Vermieter eine stillschweigende Vereinbarung gab. Der Mieter muss in diesem Fall die Kosten anteilig tragen und hat nun kein Recht mehr, seine Zahlungen einzustellen. Wenn Ihnen also Posten in Rechnung gestellt werden, die Sie eigentlich nicht bezahlen müssten, so beschweren Sie sich gleich bei Ihrem Vermieter. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob bestimmte Kosten von Ihnen bezahlt werden müssen, dann fragen Sie einfach beim Vermieter nach.

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