Sonntag, 5. Februar 2012

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Genehmigung fürs Baumfällen

Juni 24, 2009 von  
Kategorie: Immobilien, Sonstiges, Top-Artikel

Bäume fällen ohne Genehmigung strafbar...

Bäume fällen ohne Genehmigung strafbar...

Viele Bürger glauben, dass das Fällen eines Baumes recht einfach zu erledigen ist, indem man sich eine Firma nimmt, die die Arbeiten erledigen. In kurzer Zeit ist dann die Arbeit erledigt und der störende Baum entfernt. So einfach ist es aber nicht, denn das Fällen eines Baumes kann sehr teuer werden. Neben den reinen Kosten für die Firma muss in vielen Fällen eine Genehmigung eingeholt werden, dass der Baum gefällt werden darf.

Diese Genehmigung muss dann zusätzlich bezahlt werden, denn es greift hier die sogenannte Baumschutzverordnung. Diese Baumschutzverordnung verbietet es, Bäume, die geschützt sind, zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau in erheblichem Maße zu verändern. Diese Baumschutzverordnung ist durch das Bundesnaturschutzgesetz entstanden, das die Möglichkeit bietet, in bestimmten Gebieten Bäume, Hecken oder andere Bestandteile der Landschaft zu schützen. Die Länder haben diese Möglichkeit genutzt und den Gemeinden oder Kreisverwaltungsbehörden diese übertragen, was dazu führte, dass viele Städte und Gemeinden diese Ermächtigung nutzen. Geschützt werden in der Regel meistens nur die Bäume und nicht noch zusätzlich die Hecken. Unter Schutz gestellt sind Laub- und Nadelbäume, aber keine Obstbäume und auch nicht die Bäume, die in Baumschulen zu finden sind. Um einen Baum schützen zu können, muss ein bestimmter Stammumfang von mindestens 80cm in einer Höhe von 1 m gegeben sein. Auch in öffentlichen Grünanlagen stellen die Gemeinden die Bäume unter Schutz.

Bevor nun also ein Baum gefällt werden soll, ist es notwendig, sich zu erkunden, ob dieser nicht durch die Baumschutzverordnung geschützt ist und somit nicht beseitigt und beschädigt werden darf. Dies trifft auch auf Bäume zu, die sich auf privaten Grundstücken befinden. Sollten Sie also ein Haus mit Garten gekauft haben, kann es gut möglich sein, dass die vorhandenen Bäume geschützt sind. Wird ein geschützter Baum gefällt, so ist es eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen (25.000 oder 50.000 Euro) geahndet werden kann. Um eine solche Strafe zu umgehen, sollte unbedingt eine Genehmigung eingeholt werden. Für geschützte Bäume gibt es Ausnahmegenehmigungen, nämlich aus Gründen des allgemeinen Wohls, zur Vermeidung von Härten oder zur Beseitigung von kranken Bäumen. Bei einem Verstoß oder bei der Ausnahmegenehmigung kann es dazu kommen, dass eine Ersatzpflanzung angeordnet wird. Die Kosten für eine Genehmigung liegen in Nürnberg beispielsweise seit dem 1.1.2009 bei 25 Euro je Ortstermin und bei komplizierten Fällen bei 25 Euro je Bescheid und für jeden weiteren Baum bei 5 Euro. In anderen Städten können schon mal Kosten bis zu 85 Euro auf Sie zukommen. Die genauen Angaben sollten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung erfragen.

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