Freitag, 30. Juli 2010

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Feiern auf dem Balkon möglich – aber nur bis 22 Uhr

Juli 6, 2009 von Immobilien  
Kategorie: Mietrecht

ab 22. Uhr ist Schluss...

ab 22. Uhr ist Schluss...

Besonders in der warmen Jahreszeit ist es besonders schön, wenn man sich draußen aufhalten und die Sonne genießen kann. Noch toller ist es, wenn ein Balkon zur Mietwohnung gehört. Dieser wird dann besonders im Sommer von Mietern, die im Winter kaum zu Gesicht zu bekommen sind, genutzt. Für die Veranstaltung von Feiern auf dem Balkon sind allerdings einige Dinge zu beachten. Bei einer Balkonfete wird laute Musik gespielt, es wird gelacht und gefeiert.

In vielen Fällen kann dies immer wieder zu Ärger mit den Nachbarn oder gar mit dem Vermieter und der Polizei führen. Dies kann jedoch vermieden werden. Ein wichtiger Leitspruch ist hier „Leute, nehmt mehr Rücksicht auf die anderen“, den Ulrich Ropertz, Sprecher des Deutschen Mieterbundes, äußerte und damit an die Vernunft der Bürger appellierte. Durch die gegenseitige Rücksichtnahme können manche Streitigkeiten schon von Anfang an ausgeschlossen werden. Für das Ausrichten von Balkonpartys gibt es ganz klare Regeln, die einzuhalten sind und die auch von anderen eingefordert werden können.

Eine gute Möglichkeit ist es, die Nachbarn vorzuwarnen, dass eine Party geplant ist und dass es womöglich etwas lauter werden könnte. Zudem können Sie die Nachbarn auch gleich mit einladen. Mit Sicherheit wird man nicht immer auf uneingeschränkte Akzeptanz stoßen, jedoch darf ruhig auf mehr Zugeständnisse der Nachbarn gebaut werden. Balkone, Terrassen und Gärten dürfen von Bewohnern genutzt werden, jedoch gibt es hier Grenzen, nämlich wenn die Interessen des Vermietern oder der Nachbarn eingeschränkt werden. Kuzum: Es darf nicht verboten werden, dass Freunde oder Verwandte zum Kaffeeklatsch oder zu einer Party kommen, jedoch muss der Lärm 22 Uhr beendet sein, weil dann die Nachtruhe beginnt.

Dies schreibt das Landesemissionsschutzgesetz vor. Bei Feiern, die um 22 Uhr noch nicht enden sollen, kann sich der Gastgeber über die Toleranz der Nachbarn freuen, wenn diese sich nicht beschweren. Sollten aber Beschwerden folgen, muss eine Feier nach innen verlegt werden. Es sollte dann dafür gesorgt werden, dass der Geräuschpegel gedämpft wird und dass auch die Musik leiser gedreht wird. Selbstverständlich kann man auch auf dem Balkon sitzenbleiben, doch muss dann leise geredet werden. Die Störung der Nachtruhe kann zur Folge haben, dass die Polizei kommen muss. Es wird dann ein Bußgeld verhängt.

Es kann auch passieren, dass die Musikanlage von der Polizei verplombt und mitgenommen wird. Auch dann wird ein Bußgeld verhängt.

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