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Mittwoch, 10. März 2010

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Ungeziefer in der Mietwohnung

Juli 31, 2009 von Immobilien  
Kategorie: Immobilien, Mietrecht

Käfer und Ungeziefer in Wohnung muss nicht geduldet werden...

Käfer und Ungeziefer in Wohnung müssen nicht geduldet werden...

In manchen Mietwohnungen kann es dazu kommen, dass diese durch Ungeziefer oder Käfer befallen werden. In einem solchen Fall sollte man als Mieter dringend den Vermieter einschalten, der diese Schädlinge beseitigen muss. Sollten die Bemühungen des Vermieters nicht fruchten und die Schädlinge nicht verschwinden, hat der Mieter das Recht seine Mietzahlungen auszusetzen. Dies trifft aber nur zu, wenn die Wohnung in unerträglichem Maß von Ungeziefer befallen ist. Diese Regelung wurde anhand eines konkreten Beispiels festgelegt. Das Amtsgericht in Aachen beschäftigte sich mit einem Fall bei dem eine Mietwohnung mit Khaprakäfern befallen war. Diese Käfer gehören zu den Speckkäfern und können gefährlich für die Gesundheit sein, weil die die abfallenden Haare der Käferlarven allergische Reaktionen hervorrufen können. Noch vor dem Einzug der Mieter in die Wohnung war dem Eigentümer bereits bekannt, dass diese Käfer dort waren. Er versuchte dieses Problem zu lösen, doch er benutzte dabei die falschen Ungezieferbekämpfungsmittel. Er benutzte ein Mittel gegen Holzwürmer. In der Produktinformation stand, dass das Mittel in hohen Mengen gesundheitliche Schäden auslösen kann und daher nicht in geschlossenen Räumen verwendet werden darf. Zeugen, die zur Verhandlung geladen wurden, sagten aus, dass der Aufenthalt in der Wohnung wirklich unerträglich war, weil dieses Mittel in hohen Mengen angewendet wurde. Im konkreten Fall spielte zum einen der massive Käferbefalle eine Rolle und zum anderen war da der unerträgliche Gestank, der durch das Schädlingsbekämpfungsmittel hervorgerufen wurde. Schlimm war auch, dass die Gäste der Mieter regemäßig mit einem Hustenreiz zu kämpfen hatten, wenn sie sich in der befallenen Wohnung aufhielten. Das Gericht fällte das Urteil, dass der Vermieter einen Schadensersatz zu zahlen hatte und die Mieter durften zusätzlich noch die Mietzahlungen aussetzen.

Grundsätzlich besteht nur das Recht auf eine Mietminderung, wenn die Wohnung wegen des Ungezieferbefalls nicht mehr vertragsmäßig genutzt werden kann. Ein Mieter kann laut Amtsgericht Aachen nur dann auf Schadensersatz klagen, wenn der Vermieter vor dem Abschluss des Mietvertrages verschwiegen hatte, dass die Wohnung von Ungeziefer befallen ist. Schadensersatz bedeutet in solchen Fällen, dass die Kosten für eine Renovierung, einen Umzug, eine Maklerprovision und sogar für die höheren Mietkosten einer neuen Wohnung eingeklagt werden können. Die Kosten, die bei Einzug in die von Ungeziefer befallene Wohnung entstanden sind, müssen jedoch nicht vom Mieter ersetzt werden.

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